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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Psychotherapie- und Beratungsleistungen

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – nachfolgend „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ genannt – und dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coaching, bzw. der Supervision wendet.

 

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.

 

Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient/Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient/Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/Klienten entspricht und mit der die bestmöglichen Behandlungserfolge zu erwarten sind.

 

Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind die Hypnosetherapie (auf- und abdeckend), sowie der Yager-Code. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten/Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Patient/Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker (Psychotherapie) schriftlich zu erklären.

§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorar

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers (Psychotherapie), einsehbar auf der Webseite unter dem Punkt "Preise". 

 

Die anfallenden Gebühren sind im Anschluss an die jeweilige Sitzung in bar oder mit Karte zu zahlen. Für online durchgeführte Termine erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.

 

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient/Patient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 75 % der  Gebühr und 48 Stunden vorher 50 % der Summe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. eines Unfalls, nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung 

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Patienten-/Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten/Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten/Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient/Klient zustimmen wird.

 

Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.

 

Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt während und nach den Sitzungen Akten zum Inhalt und Verlauf der Therapie. Die Akten werden sowohl als Handakten und auch digital angefertigt und vorgehalten. Die Vernichtung bzw. Löschung der Akten erfolgen 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten.

 

 

§ 6 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit dieses Vertrages insgesamt nicht berührt.

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